Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Mehr Zeit für die Pflege Angehöriger: Ein Gesetz regelt die bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu. Beschäftigte haben die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zur Pflege eines Angehörigen zu reduzieren.

Die Arbeitszeit kann dabei für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduziert werden. Und so funktioniert der Lohnausgleich: Wer beispielsweise nur noch 50 Prozent arbeitet, soll weiter 75 Prozent des letzten Bruttogehalts bekommen. Das zu viel gezahlte Geld wird nach der Pflegezeit verrechnet: Die Beschäftigten arbeiten wieder 100 Prozent, bekommen aber weiter nur 75 Prozent des Gehalts, bis das Zeitkonto ausgeglichen ist.

Momentan erhalten in Deutschland 2,4 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Davon werden knapp 1,7 Millionen zu Hause von Angehörigen oder ambulanten Diensten betreut.

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