So decken Sie die Kosten für die Seniorenresidenz

Rentenkürzungen und sinkende Geburtenraten – zwischen der gesetzlichen Rente und dem gewünschten Lebensstandard klafft eine immer größere Lücke. Wer sich im Alter eine Residenz leisten möchte, sollte deshalb vorsorgen.

Gesetzliche Rente: Basisfinanzierung des Seniorenheims

Basisbaustein für die Finanzierung Ihres Seniorenheim-Platzes bleibt die gesetzliche Rente. Aktuell liegt die gesetzliche Standardrente bei monatlich 1.224 Euro in den neuen Bundesländern, das Rentenniveau sinkt jedoch beständig. Damit Sie später nicht auf bares Geld verzichten müssen, checken Sie immer wieder Ihren Versicherungsverlauf. In Ihr Rentenkonto können sich leicht Fehler einschleichen!

Mit der Rürup-Rente in die Seniorenresidenz

Im Gegenzug zur Kürzung der gesetzlichen Rente bietet der Staat die Möglichkeit des steuerbegünstigten Aufbaus einer zweiten Rente. Die freiwillige Basisrente wird nach Ihrem Erfinder auch „Rürup-Rente“ genannt. Die Beiträge gelten als Sonderausgaben und Sie können sie damit steuerlich geltend machen – bei Singles bis zu 20.000 Euro jährlich, bei Verheirateten bis zu 40.000 Euro. Selbst kurz vor Rentenbeginn lohnt es sich, mit dieser Vorsorge anzufangen, um sich einen Platz in einer gehobenen Seniorenresidenz leisten zu können.

Riester-Rente: Sichert den Residenzplatz

Auch für das „Riestern“ ist es nie zu spät. Die Riester-Rente ist privat, wird aber staatlich gefördert und ist deshalb besonders risikoarm. Es handelt sich dabei um eine kapitalgedeckte Zusatzvorsorge. Dafür müssen Sie vier Prozent vom sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommen ansparen, maximal 2.100 Euro. Davon überweist der Staat 154 Euro Grundzulage und 185 Euro pro Kind. Ab dem vereinbarten Rentenbeginn kann die Riester-Rente als lebenslange Rente ausgezahlt werden und zur Finanzierung des Seniorenheim-Platzes herangezogen werden. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die betriebliche Altersversorgung direkt aus ihrem Bruttoeinkommen zu finanzieren – das sichert Steuervorteile.

Betriebliche Altersvorsorge: Steuervorteile!

Eine Leistung des Arbeitgebers ist die betriebliche Altersvorsorge. Seit 2002 haben alle Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die sogenannte Entgeltumwandlung, die wenigsten nutzen diese sehr rentable Altersvorsorge aber. Bis zu vier Prozent Ihres Bruttoeinkommens dürfen Sie pro Jahr steuersparend in Altersvorsorgebeiträge umwandeln – notfalls auch gegen den Willen Ihres Chefs.

Finger weg von der Sofortrente

Sie stehen kurz vor der Rente und haben Ihr zu groß gewordenes Haus verkauft, weil die Kinder ausgezogen sind? Sie sollten sichergehen, dass das ausgeschüttete Geld dauerhaft Rendite bringt – die Sofortrente klingt da verlockend. Es handelt sich dabei um eine Rentenversicherung gegen Einmalbetrag. Wie bei jeder anderen Rentenversicherung gilt aber auch bei der Einmalpolice: Man schließt eine Wette auf ein langes Leben ab.

Ökotest hat die Sofortrente getestet und herausgefunden, dass man schon mindestens 90 werden müsste, damit sich die Sache lohnt. Ein Tod mit 80 Jahren würde bei allen von Ökotest untersuchten Anbietern ein Verlustgeschäft bedeuten – zumindest, wenn man nur die Garantieverzinsung zugrunde legt. Also lieber Finger weg davon!