Umzug ins Pflegeheim: Mietvertrag vorzeitig kündigen

Für die meisten Menschen ist der Umzug in ein Pflege- oder Seniorenheim ein großer Schritt. Oft kommt er überraschend – durch einen Sturz oder eine Erkrankung. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Mietvertrag vorzeitig kündigen können.

Wenn Sie kurzfristig in ein Pflegeheim umziehen verlassen Sie nicht nur ihre vertraute Umgebung, der Wohnortwechsel muss oft sogar sehr schnell gehen. Ein Unfall oder eine Krankheit führen häufig dazu, dass Senioren nicht mehr alleine zu Hause zurechtkommen. Doch oft steht die Kündigungsfrist der bestehenden Wohnung einem schnellen Umzug entgegen. Im Folgenden erfahren Sie, in welchem Fall Sie Ihren Mietvertrag vorzeitig kündigen können.


Kündigungsfristen für Mietwohnungen und -häuser

Die übliche Kündigungsfrist für angemietete Wohnungen und Häuser beträgt seit der Mietrechtsreform 2001 drei Monate – unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis andauert. Mietverträge, die vor der Mietrechtsreform geschlossen wurden und abweichende Kündigungsfristen enthalten, bleiben davon unberührt. Wer eine Wohnung kündigen möchte, die schon vor der Reform bezogen wurde, kann durchaus längere Fristen von beispielsweise sechs bis zwölf Monaten haben. Um doppelte Wohnkosten zu vermeiden, sollten Sie bei einem geplanten Umzug ins Altenheim die Kündigungsfrist Ihrer Mietwohnung beachten. In bestimmten Fällen haben Sie jedoch die Möglichkeit, Ihren Mietvertrag vorzeitig zu kündigen.

Mietvertrag vorzeitig kündigen

Liegen gewichtige Gründe vor, können Sie Ihren Mietvertrag vorzeitig kündigen. Dies ist der Fall, wenn Sie sich etwa wegen einer Krankheit oder einem Unfall nicht mehr selbst versorgen können. Auch Senioren haben Anspruch auf diese Sonderregelung: Einem Urteil des Amtsgericht Münster zufolge muss der Vermieter Rücksicht auf das hohe Alter seiner Mieter nehmen. Aus diesem Grund sei der Umzug in ein Pflegeheim ein gewichtiger Grund, den Mietvertrag früher zu kündigen, als vertraglich vereinbart. Unser Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter über eine vorzeitige Auflösung des Mietvertrags. Oftmals findet sich eine Lösung, die beide Parteien zufrieden stellt. Eine weitere Möglichkeit, die Kündigungsfrist zu verkürzen, ist das Finden eines geeigneten Nachmieters. Sobald Sie sich mit Ihrem Vermieter geeinigt haben, unter welchen Bedingungen Sie den Mietvertrag vorzeitig kündigen können, sollte ein Mietaufhebungsvertrag unterzeichnet werden. So gehen beide Parteien auf Nummer Sicher!