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Umkehrhypothek – eigene Immobilie als zusätzliche Rente

Eine eigenes Haus, aber zu wenig Geld zum Leben? Ein häufiges Problem für ältere Menschen. Es gibt verschiedenen Wege aus diesem Dilemma.

Sie besitzen eine schuldenfreie Immobilie? Dann können Sie im Ruhestand zwar mietfrei wohnen. Wenn Sie aber gleichzeitig nur über eine kleine Rente verfügen, kann ihnen auch die selbst bewohnte Eigentumswohnung oder das eigene Haus nicht den gewohnten Lebensstandard garantieren. Und, auch ein Haus kommt in die Jahre, braucht Reparaturen und gelegentlich eine Renovierung. Mit einem schmalen Budget ist das oft kaum zu bewältigen. Außerdem lebt es sich insgesamt angenehmer, wenn der finanzielle Spielraum etwas größer ist.

Was also können Sie tun? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die bei uns in Deutschland noch kaum bekannt, die aber in anderen Ländern wie Spanien, Frankreich und auch in den USA durchaus üblich sind. Dort verkaufen immer mehr Rentner zu Lebzeiten ihr Haus, um sich im Alter besser zu finanzieren.
In Deutschland halten Wohneigentümer üblicherweise ihren Immobilienbesitz, um ihn an die Kinder zu vererben. Mit dem Ergebnis, dass diese ihn dann später doch verkaufen. Also ist ein Umdenken vielleicht sinnvoll.

Modelle, mit denen Sie Ihr Haus zu Geld machen können:

Die Leibrente


Bei einer Leibrente wird Ihre Immobilie verkauft. Sie vereinbaren mit dem Käufer entweder eine Zeitrente, die über einen bestimmten Zeitraum – zum Beispiel 20 Jahre – gezahlt wird. Oder Sie vereinbaren ein lebenslanges Wohnrecht. Dann erhalten Sie die monatliche Rente, so lange Sie leben. Die Rente wird aus dem ausgehandelten Preis der Immobilie und der statistischen Lebenserwartung berechnet. Das Ganze muss mit einem notariellen Vertrag besiegelt werden. Meist wird die lebenslange Rente an die Inflationsrate gekoppelt, so dass sie entsprechend ansteigen kann.
Für einen Käufer kann so etwas interessant sein, weil er eine Immobilie erwirbt, ohne eine große Summe einzusetzen oder einen Kredit aufzunehmen. Das Risiko, das er eingeht, liegt in Ihrer Lebenserwartung. Werden Sie sehr alt, zahlt er mehr als bei einem direkten Kauf.


Die Zustifterrente

Auch diese funktioniert nach dem Prinzip der Leibrente. Ihr Haus wird in diesem Fall aber an eine Stiftung verkauft, z.B. die Stiftung Liebenau. Auch hier gibt es ein lebenslanges Wohnrecht und eine lebenslange Rente. Gekauft werden bevorzugt Häuser. Die Senioren sollten zwischen 65 und 85 Jahre alt sein. Das Besondere an der „Zustifterrente“: Das Haus fällt nach dem Tod der Bewohner an eine gemeinnützige Institution.

Die Umkehrhypothek


Dieses Modell  ist relativ neu in Deutschland und ist eine besondere Darlehensform für Immobilienbesitzer ab 65. Die Umkehrhypothek funktioniert so: Ihre Immobilie muss mindestens einen Marktwert von 100 000 Euro haben, gut in Schuss und schuldenfrei sein (oder zumindest nur noch gering verschuldet).
Ein Gutachter stellt den Marktwert der Immobilie fest, nach dem das Darlehen berechnet wird. Es beträgt in der Regel 15 bis 35 Prozent des Marktwertes und wird in einer einmaligen Summe ausgezahlt. Sie überweisen keine Darlehenszinsen an die Bank und tilgen auch nicht. Vielmehr werden die Zinsen dem Darlehensbetrag zugeschlagen. Das bedeutet, dass bei einer Umkehrhypothek die Kreditsumme im Laufe der Zeit nicht geringer wird wie bei einer normalen Hypothek, sondern die Darlehensschuld wächst – daher auch der Name.
Die gesamte Tilgung der Hypothek ist erst fällig, wenn das Haus verkauft wird, etwa weil die Beisitzer der Immobilie ausziehen, oder in ein Pflegeheim übersiedeln. Tritt der Erbfall ein, können die Erben die Schuld zurückzahlen und die Immobilie behalten oder sie verkaufen.
Die Darlehenszinsen bleiben im übrigen während der gesamten Laufzeit gleich, unabhängig davon wie sich die Marktzinsen entwickeln.
Der Unterschied zu einer Leibrente: Während Sie ja bei einer Leibrente Ihre Immobilie verkaufen, aber ein lebenslanges Wohnrecht haben, bleiben bei der Umkehrhypothek die Besitzer auch weiterhin Eigentümer der Immobilie, bis die Immobilie aufgegeben wird.