Mietobjekt: Umbau absprechen

Modernisierungen müssen die Mieter oft selbst bezahlen. Eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter über die Umbauarbeiten ist ratsam.


Wenn Mieter ihre Wohnsituation verbessern wollen, müssen sie die Modernisierungskosten meist selbst tragen. Das ist häufiger der Fall, als man denkt: Die TNS Infratest Sozialforschung machte die Probe aufs Exempel und befragte knapp 1500 Mieter, in deren Wohnungen Modernisierungen vorgenommen worden waren. 70 Prozent der Mieter gaben an, dass sie diese Maßnahmen selbst übernommen hätten, in 25 Prozent der Fälle bezahlten die Vermieter und in vier Prozent beteiligten sich beide Seiten an den Ausgaben.


Umbauen: Vereinbarung mit dem Vermieter


Vor diesem Hintergrund gibt Jost Hemming, Chef des Mieterbundes Hessen, umbauwilligen Mietern folgenden Tipp: „Auch wenn eine Modernisierung immer eine Wertverbesserung der Wohnung und somit prinzipiell im Sinne des Vermieters ist, sollte dessen Genehmigung eingeholt und anschließend mit ihm unbedingt eine schriftliche Modernisierungsvereinbarung getroffen werden. In der Vereinbarung sollte stehen, welche Maßnahmen vorgenommen werden, was sie wert sind und ob und wie der Mieter seine Investition ‚abwohnen‘ kann. Außerdem sollte die Modernisierungsvereinbarung regeln, was mit den Investitionen beim Auszug geschieht.“


Was heißt „Modernisierung“?


Im Rahmen einer Modernisierung kann es darum gehen, den Gebrauchswert der Wohnung zu verbessern. Das ist beispielsweise beim Einbau neuer sanitärer Anlagen oder beim Schallschutz der Fall. Der Einbau eines Fahrstuhls kann ebenfalls dazu zählen. Sehr häufig wird vor allem aber modernisiert, um Energie einzusparen. Alle Maßnahmen, die helfen, den Verbrauch von Strom, Gas, Heizöl oder anderen Brennstoffen zu reduzieren, zählen zu den Modernisierungsmaßnahmen. Und zwar unabhängig davon, ob sie dem einzelnen Mieter oder der Mietergemeinschaft zugutekommen.

Quelle: RatGeberZentrale