Testament verfassen: Richtig vererben

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Nicht einmal ein Drittel aller Deutschen hat ein Testament verfasst. Häufig führt ein Todesfall ohne, zu Streitigkeiten ums Erbe. Dabei ist ein Testament zu verfassen gar nicht schwer, wenn man ein paar grundlegende Dinge beachtet.

Hat ein Verstorbener weder Testament noch Erbvertrag hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, wie sie in Deutschland durch das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt wird. Ganz oben in der Erbfolge stehen die nächsten Angehörigen, also die Kinder des Erblassers. Wie aber sieht die Erbfolge in Patchwork-Familien oder nicht eingetragenen Lebenspartnerschaften aus? Für solche Fälle hat das BGB keine klare Regelung. Wenn Sie also nicht wollen, dass Ihre Liebsten leer ausgehen oder sich nach Ihrem Tod ums Erbe streiten, verfassen Sie besser ein Testament.

Die Form des Testaments


Es gibt zwei Möglichkeiten ein Testament zu verfassen: Der Erblasser kann das Testament entweder eigenhändig schreiben oder vom Notar verfassen lassen.  Möchten Sie Ihr Testament eigenhändig aufsetzen, müssen Sie es von Anfang bis Ende handschriftlich verfassen, es mit Datum versehen und mit Ihrem vollständigen Namen unterschreiben. Das ist eine zwingende formelle Vorgabe. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen mit dem Computer machen das Testament ungültig. Wollen Sie Änderungen vornehmen, müssen Sie das Testament neu schreiben und die alte Version am besten sofort vernichten. Um Verwechslungen zu vermeiden, sollten die Erben immer mit dem vollen Vor- und Nachnamen genannt werden, am besten auch mit dem Geburtsdatum.

Testament: Vorlagen, Ratgeber und professionelle Unterstützung


Vorlagen für Testamenttexte gibt es zahlreich in der Ratgeber- und Fachliteratur, im Internet oder bei Beratungsstellen, beispielsweise beim Deutschen Forum für Erbrecht in München. Sie können aber auch zu einem Notar gehen und das Testament von ihm aufsetzen lassen. Er schreibt alles für Sie auf und leitet Ihr Testament dann an das zuständige Amtsgericht weiter. Dafür müssen Sie aber Gebühren bezahlen. Grundsätzlich gilt: Je größer der Wert des Nachlasses, desto höher die Gebühren.

Vererben: der Pflichtteil


Haben Sie vor, nahe Angehörige von der Erbschaft auszuschließen, können diese trotzdem einen Pflichtteilanspruch geltend machen. Um Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden, sollten Sie beim Verfassen Ihres Testaments unbedingt etwaige Ansprüche auf den Pflichtteil berücksichtigen. Personen, denen ein Pflichtteil zusteht, sind Kinder und Enkel des Erblassers, der Ehepartner sowie seine Eltern.

Das Testament sicher aufbewahren Wenn Sie ein notarielles Testament aufsetzen lassen, wird das Testament im Todesfall vom Notar an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Haben Sie ein handschriftliches Testament verfasst, müssen Sie sich selbst um einen sicheren Aufbewahrungsort kümmern.  Bewahren Sie es so auf, dass es von Ihren Erben auch gefunden wird. Eine andere Möglichkeit ist, das handschriftlich verfasste Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen. In diesem Fall erhalten Sie dafür einen Hinterlegungsschein.