Wer zahlt das Pflegeheim?

Gute Pflegeplätze sind teuer. Wenn ein Rentner in ein Heim zieht, kostet das im Bundesdurchschnitt rund 3500 Euro monatlich. Wer muss einspringen, wenn Rente und Versicherung nicht für die Pflegeheim-Kosten reichen?


Vielfach ist die Pflege so teuer, dass trotz guter Rente und etwaiger Pflegegelder das Geld nicht langt: Wer zum Beispiel in eine gehobene Seniorenresidenz zieht, zahlt nicht selten über 3000 Euro monatlich. Die Pflegeversicherung schießt in absoluten Härtefällen maximal 1995 Euro zu.

Sozialamt springt ein

Decken Rente und finanzielle Rücklagen die Differenz auf Dauer nicht ab, springen die Sozialämter und damit die Kommunen ein. Laut Gesetz dürfen die finanziell angeschlagenen Kommunen ihren Einsatz aber von Angehörigen zurückholen – in der Praxis setzen sie ihre Regressforderungen auch immer aggressiver durch. Bei etwa einem Drittel aller Pflegeheimbewohner zahlen die Angehörigen nach Expertenschätzung über den Umweg Sozialamt mit.

Unterhaltspflicht ist begrenzt

Müssen Kinder aber ihr Sparbuch plündern oder ihr Haus verkaufen, um den Heimaufenthalt ihrer Eltern zu finanzieren? Nein. In der Vergangenheit musste sich der Bundesgerichtshof wiederholt damit beschäftigen, was Kindern finanziell zuzumuten ist. Die aktuellste Entscheidung des höchsten Richters: Niemand muss die eigenen (angemessenen) Ersparnisse antasten, um den Heimaufenthalt seiner Eltern zu finanzieren.

Verfassungswidriges Vorgehen

Das Urteil des Bundesgerichtshof wurde gefällt, nachdem sich eine Bochumerin ungerecht behandelt gefühlt hatte: Nach dem Tod ihrer Mutter sollte sie aufgelaufene Sozialhilfekosten in Höhe von 63.000 Euro zurückzahlen. Sie lehnte die Forderungen ab – die Stadt klagte gegen die Tochter. Diese ging bis zum Bundesgerichtshof und dieser entschied: Das Vorgehen des Bochumer Sozialamtes war verfassungswidrig. Die Nachfolgegeneration muss nicht das eigene Vermögen einsetzen, um für den Elternunterhalt aufzukommen.

Freibeträge

Es bestehen durchaus großzügig bemessene Freibeträge. Seit dem 1. Januar 2020 gilt, dass Kinder bis zu einem Nettoeinkommen von 100.000 Euro nicht belastet werden dürfen. Mieteinnahmen zählen allerdings zum Bruttooeinkommen dazu. Dabei zählt auch nur das Einkommen des eigenen Kindes, nicht das gesamte Haushaltseinkommen.

Schonvermögen ist unantastbar

Jeder hat außerdem das Recht, für seinen eigenen Ruhestand vorzusorgen. Fünf Prozent des Einkommens, das Sie während Ihres gesamten Arbeitslebens erworben haben, darf gespart werden. Diese Summe gilt als Schonvermögen. Darüber hinaus werden noch andere Vermögenswerte geschont: Ihr Haus, Ihr Auto und Ihre Altersvorsorge, also Lebensversicherung, Sparkonto oder Riesterrente.

Tipp: Gegenrechnen!

Gegenüber dem Sozialamt muss man sich aktiv auf seine Rechte berufen. Viele Kommunen sind finanziell sehr angeschlagen und finden durchaus kreative Wege, um an ihr Geld zu kommen. Im Zweifel lohnt es sich immer sich bei einem Fachanwalt beraten zu lassen.