Haushaltshilfe absetzen

Bei Haushaltshilfen boomt die Schwarzarbeit. Dabei ist die Anmeldung Ihrer Hilfskraft ganz einfach und bringt steuerliche Vergünstigungen mit sich: „Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis“ lautet das Zauberwort, das Ihnen Vorteile beim Finanzamt verschafft.

Haushaltsscheck anfordern

Für Leistungen, die eine entsprechende Nähe zum Haushalt aufweisen, vom Putzen bis zur Kinderbetreuung, sind in Deutschland Vergünstigungen vorgesehen. Verhältnismäßig unkompliziert ist es, wenn Ihre Hilfe nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdienen soll, also nur geringfügig beschäftigt ist. Sie melden Ihre Kraft dann einfach bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See an, wo die Minijob-Zentrale angesiedelt ist. Dort können Sie einen Haushaltsscheck anfordern.

Ausfüllen, unterschreiben – alles weitere übernimmt die Behörde, von der Anmeldung bei der Rentenversicherung bis zur gesetzlichen Unfalllversicherung. Am Jahresende erhalten Sie von der Minijob-Zentrale automatisch eine Bescheinigung über die geleisteten Zahlungen, mit der Sie Ihre Ausgaben steuermindernd geltend machen können: Bei einer geringfügigen Beschäftigung werden zehn Prozent von bis zu 51.000 Euro direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen, also maximal 510 Euro.

Midi-Job ist versicherungspflichtig

In den meisten Fällen wird das Beschäftigungsverhältnis nicht über eine geringfügige Bezahlung hinausgehen. Soll Ihre Kraft aber den gesamten Haushalt führen, wird sie mehr verdienen. Ab einem Lohn von 451 Euro wird der Mini- zum Midi-Job und voll versicherungspflichtig.

Auch die Steuern sind bei Midijobs nicht mehr mit einer Pauschale abgegolten: Grundsätzlich müssen Sie als Arbeitsgeber diese vom Lohn einbehalten und ans Finanzamt überweisen. Ob überhaupt Steuern fällig werden und wie hoch sie sind, hängt von der Steuerklasse und dem vereinbarten Bruttoverdienst ab.